Netzzugang / -entgelte

Sie sind hier: EwR » Netzbetrieb » Veröffentlichungen » Netzentgelte

§27 Abs.1 StromNEV

Netzentgelte Strom 2024

Netzentgelte Strom 2023

Netzentgelte Strom 2022

historische Netzentgelte Strom 2021

historische Netzentgelte Strom 2020

historische Netzentgelte Strom 2019

Referenzpreisblatt für vermiedene Netzentgelte

Referenzpreisblatt 2016 für vermiedene Netzentgelte
Gültig ab 01.01.2018


Die für den jeweiligen Verteilernetzbetreiber nach 120 Abs. 4
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geltenden Obergrenzen sind je Netz- und Umspannebene den nach Abs. 5 ermittelten Obergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber entsprechend anzupassen und unter Berücksichtigung dieser Absenkungen ebenfalls neu zu ermitteln. Nachgelagerte Verteilernetzbetreiber berücksichtigen dabei ebenfalls die Obergrenzen nach Satz 1 eines vorgelagerten Verteilernetzbetreibers. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, ihre jeweiligen nach Satz 1 ermittelten Netzentgelte je Netz- und Umspannebene gemeinsam mit ihren Netzentgelten nach 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 EnWG auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen zukennzeichnen und für die Kalkulation der vermiedenen gewälzten Kosten heranzuziehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.