Netzanschluss

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Anschlussbedingungen

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) wurde am 08.11.2006 durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV), BGBl. I S. 2477 abgelöst.
Die Ergänzenden Bedingungen der Elektrizitätswerk Rohmund GmbH zur NAV ist mit der öffentlichen Bekanntgabe zum 01.05.2008 in Kraft getreten.

Allgemeine Anschlusspflicht

Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Ergänzende Bedingungen Niederspannungsanschlussverordnung - NAV.pdf

§ 19 Abs. 1 EnWG (Technische Vorschriften)

Die Elektrizitätswerk Rohmund GmbH wendet die Technischen Richtlinien zum Netzanschluss bzw. Netzzugang und weitere an, wie sie direkt beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informatiostechnik e.V heruntergeladen werden können.

Siehe auch: https://www.dke.de/de/normen-standards/dokument?id=7125374&type=dke%7Cdokument

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